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Kosten & Infos

Ich nehme mir Zeit für eine individuelle und ganzheitliche Behandlung in ruhiger Atmosphäre. Ich arbeite in einer Praxisgemeinschaft und teile mir die Räumlichkeiten mit einer Kollegin. Ich biete montags und donnerstags Termine an. Sie können direkt einen Termin mit mir vereinbaren (Kontakt).

Wenn Sie im Vorfeld in Erfahrung bringen möchten, ob eine Behandlung bei mir für Sie passend ist, biete ich Ihnen gerne ein kurzes telefonisches Erstgespräch an.
In diesem Rahmen können wir Ihr Anliegen besprechen und gemeinsam klären, ob und wie ich Sie unterstützen kann.
Bitte beachten Sie, dass dieses Gespräch keine ausführliche Beratung ersetzt.

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen finden Sie hier:

  • Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

    • Telefonisches Erstgespräch (ca. 10 Minuten) –  kostenfrei
    • Erstanamnese (90–120 Minuten) – € 100
    • Weitere Behandlungen / Beratungen (ca. 60 Minuten) – € 80
    • Telefonische Beratung (minutengenaue Abrechnung) – € 60 / Stunde
    • Ohrakupunktur – Erstanamnese inkl. erster Behandlung (ca. 60 Minuten) – € 80
    • Ohrakupunktur – Folgebehandlungen (ca. 30 Minuten)  – € 40

     

    • Eine Übersicht meiner Behandlungsmethoden – darunter auch die Ohrakupunktur – finden Sie im Menüpunkt Schwerpunkte.
    • Bei Hausbesuchen fällt zusätzlich ein Wegegeld von € 1,25 pro Kilometer (Praxis – Einsatzort) an.
    • Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Behandlung – bar vor Ort (inkl. Quittung) oder per Überweisung nach Rechnungsstellung.
  • Gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme?

    • Die Behandlungen in meiner Praxis sind Selbstzahlerleistungen. Vorteile sind, dass Ihre Daten bei keiner Kasse erfasst werden und sie selbst entscheiden können welche Behandlungswege Sie gehen möchten.
    • Eine Erstattung durch private Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder die Beihilfe ist in einigen Fällen möglich, kann jedoch nicht garantiert werden. Ich empfehle Ihnen daher, eine mögliche Kostenübernahme im Vorfeld direkt mit Ihrer Versicherung abzuklären. Unabhängig davon ist das vereinbarte Honorar für die Behandlung von Ihnen selbst zu begleichen.
    • Selbstgetragene Behandlungskosten können in Steuererklärungen als Krankheitskosten/außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG) abgesetzt werden.
  • Wie ist die Erreichbarkeit und die Terminabsprache gestaltet?

    • Sie erreichen mich per E-Mail, Telefon oder SMS (Kontakt). Sollten Sie mich nicht direkt erreichen, können Sie mir gerne eine Nachricht hinterlassen – ich melde mich werktags zeitnah bei Ihnen zurück.
    • Zurzeit kann ich Ihnen montags und donnerstags Termine anbieten.
    • Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden müssen. Andernfalls wird das Honorar in voller Höhe berechnet.